Ich helfe, wenn durch unsachgemäße Reinigung Schäden am oder im Objekt entstanden sind oder wenn kein zufriedenstellendes Reinigungsergebnis erzielt wird. Oft handelt es sich dabei um Probleme oder auch Schäden auf Bodenbelägen wie z.B. auf Teppichen, Linoleum, Steinböden und Holzböden.
Seltener treten Fälle auf, bei denen durch die Glasreinigung Schäden entstanden sind. Gebäudereiniger reinigen meist große Flächen, deshalb werden bei Komplikationen oder Beschwerden oft auch große Schäden moniert. Es gibt Schäden die durch die Reinigung entstehen, oft waren die Schäden aber auch bereits vorhanden oder werden durch die Reinigung erst deutlich sichtbar.
Auch sind mangelhafte Reinigungsleistungen Ursache von Streitfällen.
Bei solchen Streitfällen ist es sinnvoll, einen von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzu zu ziehen.
Als Gebäudereinigermeister kann ich zuverlässig feststellen, ob bei der Reinigung Fehler begangen wurden oder der Schaden anderweitig entstanden ist. Mein Bestreben ist auf diesem Gebiet durch ein fachkundiges Gutachten eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erzielen.
Ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießt eine hohe Glaubwürdigkeit und stellt somit oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.